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   OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93   

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https://dejure.org/1994,3325
OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93 (https://dejure.org/1994,3325)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.01.1994 - BL 290/93 (https://dejure.org/1994,3325)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. Januar 1994 - BL 290/93 (https://dejure.org/1994,3325)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersuchungshaft auf Grund eines Betrugsverdachts; Rechtfertigung der Fortdauer der Untersuchungshaft durch Ausbleiben des Urteils; Auslegung des Begriffs "anderer wichtiger Grund" im Lichte des Beschleunigungsgebotes; Überlastung eines Spruchkörpers als "wichtiger ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 74
  • StV 1994, 326
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.07.1991 - 3 StE 6/91

    Keine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft bei nicht nur kurzfristiger

    Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
    Der Begriff "anderer wichtiger Grund" in § 121 Abs. 1 StPO ist angesichts der Bedeutung des Beschleunigungsgebotes bei der Behandlung von Haftsachen eng auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1991, 689 und 2821; NStZ 1991, 397 , jeweils m.w.N.; BGH NStZ 1991, 546 ).

    Danach sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß ein Urteil noch zu einem Zeitpunkt ergehen könnte, der insgesamt gesehen der Bedeutung des Verfahrens als Haftsache angemessen wäre (vgl. BGH NStZ 1991, 546 f).

    Vielmehr haben die Gerichte alle organisatorischen Maßnahmen auszuschöpfen, um sicherzustellen, daß die bei ihnen schwebenden Haftsachen innerhalb einer angemessenen Frist erledigt werden können (vgl. BVerfG a.a.O.; BGH NStZ 1991, 546 ; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1982, 531; 1990, 503; 1991, 308; KG Strafverteidiger 1985, 116; OLG Schleswig Strafverteidiger 1985, 115; OLG Bamberg Strafverteidiger 1991, 169 ).

  • BVerfG, 06.08.1990 - 2 BvR 918/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft über

    Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
    Der Begriff "anderer wichtiger Grund" in § 121 Abs. 1 StPO ist angesichts der Bedeutung des Beschleunigungsgebotes bei der Behandlung von Haftsachen eng auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1991, 689 und 2821; NStZ 1991, 397 , jeweils m.w.N.; BGH NStZ 1991, 546 ).

    Wie des Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgeführt hat, ist die Überlastung eines Spruchkörpers in Anbetracht des Grundrechtes der persönlichen Freiheit grundsätzlich kein "wichtiger Grund" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO , der die Fortdauer der Untersuchungshaft für einen längeren Zeitraum rechtfertigen könnte, als er zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Hauptverhandlung erforderlich ist (vgl. BVerfGE 36, 264 ; BVerfG NJW 1991, 689 und 2821; Strafverteidiger 1992, 121 ).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
    Wie des Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgeführt hat, ist die Überlastung eines Spruchkörpers in Anbetracht des Grundrechtes der persönlichen Freiheit grundsätzlich kein "wichtiger Grund" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO , der die Fortdauer der Untersuchungshaft für einen längeren Zeitraum rechtfertigen könnte, als er zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Hauptverhandlung erforderlich ist (vgl. BVerfGE 36, 264 ; BVerfG NJW 1991, 689 und 2821; Strafverteidiger 1992, 121 ).
  • BVerfG, 07.02.1992 - 2 BvR 1910/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
    Wie des Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgeführt hat, ist die Überlastung eines Spruchkörpers in Anbetracht des Grundrechtes der persönlichen Freiheit grundsätzlich kein "wichtiger Grund" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO , der die Fortdauer der Untersuchungshaft für einen längeren Zeitraum rechtfertigen könnte, als er zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Hauptverhandlung erforderlich ist (vgl. BVerfGE 36, 264 ; BVerfG NJW 1991, 689 und 2821; Strafverteidiger 1992, 121 ).
  • BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62

    Zustellung des Kartellbußgeldbescheides

    Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
    Vielmehr ist die Zustellung an den Angeschuldigten ausreichend und wirksam (vgl. BGHSt 18, 352, 354; Bay0bLG VRS 50, 292 f; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., § 145 a Rdnr. 6).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.1992 - 2 Ws 312/92
    Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
    Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen, das seine Grundlage in dem Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG hat, bindet alle dafür zuständigen staatlichen Stellen in dem Sinne, daß zur Erfüllung der im Rechtsstaatsprinzip verankerten Justizgewährungspflicht des Staates alle zumutbaren Maßnahmen rechtzeitig getroffen werden (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 27.2.1992 BL 36/92 -, vom 5.3.1992 - BL 248/91 = StV 1992, 426 und vom 19.8. 1992 BL 173-174/92 StV 1992, 480 ; OLG Düsseldorf, StV 1992, 586 ).
  • OLG Bremen, 05.03.1992 - BL 248/91

    Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls gegen den Angeschuldigten i.R.d. diesem zur Last

    Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
    Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen, das seine Grundlage in dem Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG hat, bindet alle dafür zuständigen staatlichen Stellen in dem Sinne, daß zur Erfüllung der im Rechtsstaatsprinzip verankerten Justizgewährungspflicht des Staates alle zumutbaren Maßnahmen rechtzeitig getroffen werden (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 27.2.1992 BL 36/92 -, vom 5.3.1992 - BL 248/91 = StV 1992, 426 und vom 19.8. 1992 BL 173-174/92 StV 1992, 480 ; OLG Düsseldorf, StV 1992, 586 ).
  • OLG Düsseldorf, 18.08.1982 - 1 Ws 607/82

    Zur Auslegung des Begriffs "anderer wichtiger Grund" in § 121 Abs. 1 StPO

    Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
    Vielmehr haben die Gerichte alle organisatorischen Maßnahmen auszuschöpfen, um sicherzustellen, daß die bei ihnen schwebenden Haftsachen innerhalb einer angemessenen Frist erledigt werden können (vgl. BVerfG a.a.O.; BGH NStZ 1991, 546 ; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1982, 531; 1990, 503; 1991, 308; KG Strafverteidiger 1985, 116; OLG Schleswig Strafverteidiger 1985, 115; OLG Bamberg Strafverteidiger 1991, 169 ).
  • BayObLG, 25.11.1975 - 4 ObOWi 51/75

    Revision; Beschuldigter; Verteidiger; Urteil; Zustellung; Frist; Begründung

    Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
    Vielmehr ist die Zustellung an den Angeschuldigten ausreichend und wirksam (vgl. BGHSt 18, 352, 354; Bay0bLG VRS 50, 292 f; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., § 145 a Rdnr. 6).
  • OLG Bamberg, 22.10.1990 - Ws 476/90
    Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
    Vielmehr haben die Gerichte alle organisatorischen Maßnahmen auszuschöpfen, um sicherzustellen, daß die bei ihnen schwebenden Haftsachen innerhalb einer angemessenen Frist erledigt werden können (vgl. BVerfG a.a.O.; BGH NStZ 1991, 546 ; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1982, 531; 1990, 503; 1991, 308; KG Strafverteidiger 1985, 116; OLG Schleswig Strafverteidiger 1985, 115; OLG Bamberg Strafverteidiger 1991, 169 ).
  • KG, 17.01.1985 - 1 HEs 1/85
  • OLG Schleswig, 19.12.1984 - 2 HEs 49/84
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2001 - 4 Ws 346/01

    Verfahrensverzögerung durch Akteneinsicht; Überlastung der Gerichte

    a) Die besondere Schwierigkeit und der besondere Umfang der Ermittlungen rechtfertigen die Fortdauer der Untersuchungshaft schon deswegen nicht mehr, weil der Sachverhalt in objektiver und subjektiver Hinsicht - spätestens seit Fertigung und Vorlage der Anklageschrift vom 19. April 2001 - ausermittelt ist und weitere verfahrensfördernde Handlungen bis zum Beginn der Hauptverhandlungen nicht vorgesehen sind und deren Notwendigkeit auch nicht ersichtlich ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NJW 1993, 1088; OLG Bremen, StV 1992, 480; 1994, 326).
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